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Aktuelles


Bericht - Kleine Zeitung "Zustand des Wörthersees nur mäßig" (28.07.24) und Stellungnahme der Wirtschaftskammer Kärnten

Am Sonntag, 28. Juli 2024, titelte die Kleine Zeitung "Strittige Ideen zum Schutz des Wörthersees" und thematisierte im Blattinneren mögliche "Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands". 

Der Vorstand des MYCK ist bereits seit längerem mit dieser Thematik befasst, die wir selbstverständlich im Rahmen unserer Jahreshauptversammlung (16.08.24, ab 17:30 Uhr, Hotel Schloss Seefels) ausführlich berichten und besprechen werden. 

Eine Stellungnahme der Wirtschaftskammer Kärnten liegt uns ebenfalls vor, die wir Ihnen gerne zur Kenntnis bringen.


Motorbootabgabe 2024

10.05.2024

Gerne möchten wir Sie daran erinnern, die Motorbootabgabe fristgerecht bis zum 15. Mai einzuzahlen - die Höhe der Motorbootabgabe beträgt derzeit EUR 2,35/kW/Monat für Motorboote mit Verbrennungsmotor bzw. EUR 1,55/kW/Monat für Elektro-Motorboote. Bitte beachten Sie auch, dass kein neuerlicher Jahresbescheid der Abgabenbehörde zugestellt wird, sollte die Vorschreibung mittels Dauerbescheid erfolgt sein. Falls der auf Ihrer Vorschreibung ausgewiesene Abgabebetrag niedriger sein sollte als im Vorjahr, kontrollieren Sie bitte unbedingt die Geltungsdauer Ihrer Zulassung und veranlassen Sie gegebenenfalls rechtzeitig eine technische Überprüfung Ihres Bootes.


MYCK sponsert Einsatzboot der Wasserrettung Velden

09.11.2023

Mitte August wurde bei einem Sabotageakt ein Schlauchboot der Wasserrettung Velden aufgeschlitzt, das Boot wurde dabei irreparabel beschädigt, es entstand ein Schaden in der Höhe von ca. EUR 2.000,--.

Nur wenige Tage später beschloss der MYCK im Rahmen der diesjährigen Jahreshauptversammlung, der Wasserrettung Velden eine Spende in der Höhe von EUR 2.000,-- zukommen zu lassen.

So konnte die Wasserrettung Velden innerhalb von nur zwei Wochen ein neues Einsatzboot in Dienst nehmen.


Wichtige Information zum Thema Tanken/Treibstoff

Seit 1. Jänner 2023 gilt in Österreich eine Novelle der Kraftstoffverordnung, die zur Einführung des neuen Kraftstoffs E10 geführt hat. Dabei handelt es sich um einen Benzin-Kraftstoff (SUPER 95) der neben fossilem Benzin einen Anteil von maximal 10 Volumenprozent Bio-Ethanol enthält und den bisherigen Kraftstoff E5 (5 Volumenprozent Bio-Ethanol) ersetzt.

Bio-Ethanol ist ein aus Biomasse gewonnener Alkohol mit deutlich besserer CO2-Bilanz als Benzin. Allerdings ist E10 aufgrund des höheren Bio-Ethanol (=Alkohol)-Anteils auch hygroskopischer, also wasseranziehender, als E5.

Diese Eigenschaft von E10 kann aber für Bootsbesitzer negative und vor allem kostspielige Folgen haben: Korrosion kann zu schweren Schäden, im schlimmsten Fall zum Motorschaden führen.

Der Motor-Yacht-Club Kärnten empfiehlt daher seinen Mitgliedern dringend, künftig SUPER PLUS 98 zu tanken, das weiterhin einen Ethanol-Anteil von max. 5 Volumenprozent enthält.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass auch das Tankschiff am Wörthersee auf SUPER PLUS 98 umgestellt hat.


Empfehlung für sicheres Navigieren bei schlechten Sichtverhältnissen:

Wir empfehlen Ihnen dringend die Installation folgender App, die Ihre Position erkennt und Ihnen daher jederzeit – besonders bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen – das Navigieren erleichtert, auf Ihrem Smartphone:
iOS: https://apps.apple.com/at/app/boating-meer-und-seen/id744920098
Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=it.navionics.singleAppMarineLakesHD&hl=de_AT&gl=US

Technische Überprüfung Ihres Bootes

Die Bestimmungen des Schifffahrtsgesetzes (§ 102 ff.) sehen vor, dass die Zulassung befristet erteilt wird; eine Verlängerung der Geltungsdauer der Zulassung ist nach Überprüfung der Fahrtauglichkeit zulässig (vgl. http://bit.ly/2h1gpCP, Schifffahrtsgesetz).

Daher möchten wir Sie daran erinnern, die Geltungsdauer der Zulassungsurkunde Ihres Bootes zu kontrollieren und gegebenenfalls eine technische Überprüfung zu beantragen (Details dazu finden Sie auf den Internetseiten der Kärntner Landesregierung: http://bit.ly/2wXqQjX).

Eine technische Überprüfung dient vor allem der Feststellung der Fahrtauglichkeit eines Fahrzeuges und ist durchzuführen:

  • vor der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeuges,
  • in regelmäßigen Zeitabständen nach der Zulassung,
  • nach Vollendung von Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug, welche wesentliche technischen Änderungen zur Folge haben sowie
  • über Anordnung der Behörde, wenn der Verdacht besteht, dass ein Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist.

Nach Antragstellung werden Sie schriftlich zur technischen Fahrzeugüberprüfung geladen. Eine Verlängerung der Zulassung kann nur dann erfolgen, wenn vor Ablauf der Zulassung eine wiederkehrende Überprüfung durch die Behörde durchgeführt wurde und diese ein positives Ergebnis brachte, d.h. sollten Sie den entsprechenden Termin versäumen, führt dies zu einem Widerruf Ihrer Zulassung. Seitens der Behörde erfolgt keine Erinnerung an den Ablauf der Geltungsdauer der Zulassung.