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Aktuelles

Empfehlung für sicheres Navigieren bei schlechten Sichtverhältnissen:

Wir empfehlen Ihnen dringend die Installation folgender App, die Ihre Position erkennt und Ihnen daher jederzeit – besonders bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen – das Navigieren erleichtert, auf Ihrem Smartphone:

iOS: https://apps.apple.com/at/app/boating-meer-und-seen/id744920098

Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=it.navionics.singleAppMarineLakesHD&hl=de_AT&gl=US

Motorbootabgabe

Gerne möchten wir Sie daran erinnern, die Motorbootabgabe fristgerecht bis zum 15. Mai einzuzahlen - die Höhe der Motorbootabgabe beträgt ab 1. Jänner 2023 EUR 2,35/kW/Monat für Motorboote mit Verbrennungsmotor bzw. EUR 1,55/kW/Monat für Elektro-Motorboote. Bitte beachten Sie auch, dass kein neuerlicher Jahresbescheid der Abgabenbehörde zugestellt wird, sollte die Vorschreibung mittels Dauerbescheid erfolgt sein. Falls der auf Ihrer Vorschreibung ausgewiesene Abgabebetrag niedriger sein sollte als im Vorjahr, kontrollieren Sie bitte unbedingt die Geltungsdauer Ihrer Zulassung und veranlassen Sie gegebenenfalls rechtzeitig eine technische Überprüfung Ihres Bootes. 

Technische Überprüfung Ihres Bootes

Die Bestimmungen des Schifffahrtsgesetzes (§ 102 ff.) sehen vor, dass die Zulassung befristet erteilt wird; eine Verlängerung der Geltungsdauer der Zulassung ist nach Überprüfung der Fahrtauglichkeit zulässig (vgl. http://bit.ly/2h1gpCP, Schifffahrtsgesetz).

Daher möchten wir Sie daran erinnern, die Geltungsdauer der Zulassungsurkunde Ihres Bootes zu kontrollieren und gegebenenfalls eine technische Überprüfung zu beantragen (Details dazu finden Sie auf den Internetseiten der Kärntner Landesregierung: http://bit.ly/2wXqQjX).

Eine technische Überprüfung dient vor allem der Feststellung der Fahrtauglichkeit eines Fahrzeuges und ist durchzuführen: 

  • vor der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeuges, 
  • in regelmäßigen Zeitabständen nach der Zulassung, 
  • nach Vollendung von Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug, welche wesentliche technischen Änderungen zur Folge haben sowie 
  • über Anordnung der Behörde, wenn der Verdacht besteht, dass ein Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist. 

    Nach Antragstellung werden Sie schriftlich zur technischen Fahrzeugüberprüfung geladen.

Eine Verlängerung der Zulassung kann nur dann erfolgen, wenn vor Ablauf der Zulassung eine wiederkehrende Überprüfung durch die Behörde durchgeführt wurde und diese ein positives Ergebnis brachte, d.h. sollten Sie den entsprechenden Termin versäumen, führt dies zu einem Widerruf Ihrer Zulassung. Seitens der Behörde erfolgt keine Erinnerung an den Ablauf der Geltungsdauer der Zulassung. 

Unsere Historie

Am 29. Juli 1966 wird in der 1. Hauptversammlung im Kursaal der Kurgemeine Pörtschach am Wörthersee mit 31 Anwesenden der MOTOR-YACHT-CLUB KÄRNTEN gegründet.

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Sie haben Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Telefon: 0664 3842838
oder 0664 2011668

Fax: 04272 3196 25

e-mail: club@myck.at

 

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