Schifffahrt
AUSZUG aus den REGELN der Kärnter Seenverkehrsordnung:
MOTORBOOTE mit Verbrennungsmotoren benötigen auf den KÄRNTNER SEEN eine eigene Zulassung vom Amt der Kärntner Landesregierung und die Anzahl ist limitiert und die Lizenzen sind alle vergeben.
Auf dem WÖRTHERSEE gibt es 338 solcher Motorboot-Lizenzen und es muss eine bestehende frei werden, um ein neues Boot anmelden zu können.
Auch Boote mit ELEKTROMOTOREN ab 4,4 kW benötigen eine Zulassung vom Amt der Kärntner Landesregierung und einen Befähigungsnachweis für den Lenker.
Boote bis zu einer Leistung von max. 4,4 kW benötigen keine Zulassung und keinen Befähigungsnachweis.
FAHRGESCHWIDIGKEIT
- maximal 50 km/h bei TAG
- maximal 25 km/h bei NACHT
- maximal 25 km/h an ENGSTELLEN
- maximal 10 km/h in UFERSCHUTZZONE
SCHUTZGEBIETE
Der Landeshauptmann kann bestimmte Teile der Seen zu Schutzgebieten erklären, insbesondere Strandbäder.
Diese verordneten Schutzzonen sind durch Schiffahrtszeichen gekennzeichnet und reichen, wenn keine
Zusatztafel eine andere Meterbegrenzung vorsieht, 100 Meter in den See.
Diese Schutzgebiete haben den Zweck, Personen, Sachen, Tiere, Pflanzen oder Uferverbauungen vor den Auswirkungen durch die Schifffahrt zu schützen. In diese Schutzzonen darf grundsätzlich kein Fahrzeug einfahren.
UFERSCHUTZZONE
Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen solche mit elektrischem Antrieb und einer Leistung von weniger als 500 Watt, dürfen auf Seen nicht näher als 200 Meter an das Ufer oder an einen dem Ufer vorgelagerten Schilfgürtel, Wasserpflanzen, Binsen oder Seerosen heranfahren (Uferzone), es sei denn, um an- oder abzulegen oder um stillzulegen. Bestände von Wasserpflanzen dürfen nicht befahren werden. Sie müssen dabei mit Ausnahme der Vorrangfahrzeuge und der Verbände den kürzesten Weg nehmen und dürfen nicht schneller als 10 km/h fahren.
SPERRGEBIETE
Diese Gebiete dienen dem Wassersport ( z.B. beim Wasserschifahren als Start- und Landegassen ) und sind durch Verordnung des Landeshauptmannes festgelegt.In die Sperrgebiete dürfen andere Fahrzeuge (ausgenommen Fahrzeuge im Linienverkehr) oder Schwimmkörper nicht einfahren. Außerdem ist das Baden in Sperrgebieten verboten. Sie sind durch Bojen und entsprechende SCHIFFAHRTSZEICHEN gekennzeichnet. Sperrgebiete haben den Zweck, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Erholungssuchender zu vermeiden.
Karte - Schutz- und Sperrgebiete am Wörthersee
VORRANG/VORRANGPYRAMIDE
- Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes mit blauem Funkellicht
- Vorrangfahrzeuge ( grüner Ball / grünes Rundlicht ) und schwer bewegliche Fahrzeuge.
- Berufsfischer ( weiser Ball )
- Flöße
- Segelfahrzeuge
- Ruderfahrzeuge
- Motorboote ( Fahrzeuge mit Maschinenantrieb )
- Surfer
VORRANGFAHRZEUGE
Bei Tag müssen sie einen von allen Seiten sichtbaren GRÜNEN Ball führen.
FISCHEREIFAHRZEUGE
Fahrzeuge der Berufsfischer führen einen von allen Seiten sichtbaren WEISSEN Ball. Eine WEISSE FLAGGE führen sie, wenn sie mit einer Schleppangel fischen - Abstand halten.
AUSWEICHREGELN für gleichrangige Maschinenfahrzeuge
ENTGEGENGESETZTE KURSE
Ausweichen nach Steuerbord
Vorbeifahren : Backbord an Backbord
Ausnahme - Begegnung Steuerbord an Steuerbord ist durch Schallzeichen ( 2 kurze Töne ) anzuzeigen.
KREUZENDE KURSE - RECHTSREGEL
Bei Kollisionsgefahr muss jenes Fahrzeug ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat.
STURMWARNUNG
Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Polizei oder Wasserrettung patrouillieren mit gelb-orangem Funkellicht.
HILFERUF bei NOTFALL
- Kreisförmiges Schwenken einer roten Flagge, eines Lichtes oder eines sonstigen geeigneten Gegenstandes.
- Abfeuern einer rot brennenden Rakete oder zeigen sonstiger roter Leutsignale.
- Folge von langen Tönen.
- Lichtzeichen SOS.
- Langsames und widerholtes Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme.
- Internationales Seezeichen, gleichzeitiges setzen der Flaggen „N" ( November )und „C" ( Charly ).
CARINTHIA
Unser Wörthersee-Tankschiff „Carinthia", ein Unikum in ganz Europa.
Die Treibstoffversorgung auf dem Wörthersee wird in Europa einzigartig seit langem durch ein Schiff, zuerst ein Holzboot und jetzt durch das Tankschiff „Carinthia„ aufrechterhalten. Es wurde 1963 in der Schiffswerft Korneuburg gebaut, seit 1975 in Besitz der Veldner Firma BILDSTEIN KG und versorgt uns bis heute mit Öl und Benzin.
Länge 12,5m
Breite 2,8m
Tiefgang 90 cm
Motorleistung 51.5 kW ( 70 PS )
Gewicht leer 12t / voll 24t
Geschwindigkeit leer 15 km/h / voll 12 km/h
Schiffswandung 7mm Schiffsbaustahl
Fassungsvermögen 10.000 L Superbenzin
Zur stationären Tankstellen am Ufer bietet die Verwendung eines Tankschiffs Vorteile:
- Sauberes Tanken trägt zur Reinhaltung unseres Sees bei.
- Die Verteilung der Treibstoffversorgung auf dem ganzen See vermeidet Ansammlungen von Motorbooten.
- Das Tankschiff arbeitet außerhalb der Uferschutzzone, somit keine Belästigung der Fauna und Flora sowie der Badegäste.
- Die direkte Belieferung der Wasserschischulen verhindert die Verschmutzung des Sees durch Verwendung und Lagerung von Benzinkanistern.